Personalmangel und Einschränkungen der pädagogischen Angebote sowie der Betreuungszeiten sind in vielen Kitas Alltag. Nicht selten werden Elternausschüsse, die sich beim Träger für eine ausreichende Personaldecke stark machen, vertröstet. Insbesondere bei kommunalen Trägern ist hier oft das Argument, dass kein Geld für Vertretungskräfte vorhanden sei und der Haushalt nicht genehmigt würde, wenn er aufgrund der Ausgaben für die Kita nicht ausgeglichen sei.
Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz stellt in seinem Rundschreiben Nr. 02/2026 nun klar, dass Vertretungskräfte ein unverzichtbarer Bestandteil der Personalausstattung in Kindertagesstätten sind. Ihr Einsatz ist im Maßnahmenplan nach § 21 Abs. 6 KiTaG ausdrücklich als vorrangige Maßnahme vorgesehen – noch bevor es zu Angebotseinschränkungen kommt. Die dabei entstehenden Kosten gelten als unabweisbar und stellen keinen Grund dar, kommunale Haushaltssatzungen zu beanstanden. Ziel ist es, den gesetzlichen Anspruch der Kinder auf verlässliche Betreuung auch bei Krankheit, Urlaub oder Fortbildung des Personals dauerhaft sicherzustellen. Die Personalkosten für notwendige Vertretungen werden zudem anteilig über die Landeszuweisungen berücksichtigt.
Grundsätzlich stellt diese Information keine Neuerung. Das Rundschreiben stellt noch einmal unmissverständlich klar, dass eine ausreichende Personalausstattung ganzjährig sicherzustellen ist. Vertretungskräfte sind dabei ein verpflichtender Bestandteil der Personalplanung. Damit wird auch für bislang zweifelnde Träger deutlich, dass die Refinanzierung dieser Kosten vorgesehen ist und kein Grund mehr sein darf, Betreuungszeiten einzuschränken.
Wichtig für die Elternausschüsse :
Der Maßnahmenplan nach § 21 KiTaG ist ein wichtiges Instrument, um Einschränkungen der Betreuungszeiten zu verhindern:
• Der Einsatz von Vertretungskräften muss dort prioritär festgelegt werden.
• Maßnahmenpläne sollten aktuell gehalten und konsequent eingefordert werden.
• Der Elternausschuss hat hierbei ein Anhörungsrecht, das aktiv genutzt werden sollte.


