Kreiselternausschuss SÜW kritisiert ablehnende Haltung gegenüber Kita-Ausbau in Gossersweiler-Stein

Im Arti­kel „Über­schul­dung wegen Kita befürch­tet“ („Die Rhein­pfalz“ vom 28.6.2022) wird dar­über berich­tet, dass sich die Orts­ge­mein­den Gos­sers­wei­ler-Stein und Völ­kers­wei­ler die Fra­ge stel­len, ob das Kita-Zukunfts­ge­setz umge­setzt wer­den müs­se. Der Kreis­eltern­aus­schuss Süd­li­che Wein­stra­ße kri­ti­siert die­se Hal­tung ausdrücklich.

Das Wort „Kin­der­ta­ges­stät­ten-Zukunfts­ge­setz“ beinhal­tet gleich meh­re­re Aspek­te, die in der Mei­nungs­bil­dung der ört­li­chen Gre­mi­en offen­sicht­lich kei­ne aus­rei­chen­de Berück­sich­ti­gung fanden.

Die ers­ten bei­den Aspek­te sind untrenn­bar mit­ein­an­der ver­bun­den: Kin­der und Zukunft. Jede Inves­ti­ti­on in die nach­fol­gen­de Gene­ra­ti­on ist auch gleich­zei­tig eine Inves­ti­ti­on in die Zukunft der Gesell­schaft, in die Zukunft einer Gemein­de. Jun­gen Leu­ten eine Hei­mat bie­ten, sei das Anlie­gen der Ort­schaf­ten. Auch hin­sicht­lich man­geln­der Bau­plät­ze kein ein­fa­ches Unter­fan­gen. Mit jun­gen Leu­ten kom­men Kin­der ins Dorf. Was aber bie­ten die Gemein­den den jun­gen Eltern, die bei­de berufs­tä­tig sind und kei­ne Groß­el­tern als Ersatz für den Rechts­an­spruch im Ort haben? Wo sol­len Kin­der betreut wer­den, wenn bei aktu­el­lem Vor­ha­ben von den momen­tan mög­li­chen 90 Plät­zen noch 55 übrig­blei­ben wer­den? Nichts ande­res bedeu­tet näm­lich die Aus­sa­ge, das Lan­des­ju­gend­amt wer­de nur noch für die Anzahl an Kin­dern eine Betriebs­er­laub­nis ertei­len, für die eine Betreu­ung über Mit­tag samt einer Ver­pfle­gung gewähr­leis­tet ist. Wie zukunfts­träch­tig ist eine Poli­tik, die die Beleuch­tung eines Fahr­rad­we­ges höher prio­ri­siert als eine für Kin­der und Fami­li­en zukunfts­fä­hi­ge Kin­der­ta­ges­stät­te? Auch vie­le ande­re Gemein­den im Land­kreis sind länd­lich geprägt. Genau genom­men sind rund zwei Drit­tel der Kitas im Land­kreis klei­ner als die in Gos­sers­wei­ler-Stein. Vie­le die­ser klei­nen Gemein­den ste­cken in ähn­li­cher Situa­ti­on, nicht alle ver­fü­gen über­haupt über ein ein­nah­men­brin­gen­des Gewer­be­ge­biet. Den­noch gibt es zahl­rei­che Bei­spie­le, in denen die Ver­ant­wort­li­chen die Not­wen­dig­keit des Kita-Aus­baus erkannt haben, eini­ge weni­ge sogar schon 2019, als das neue Kita-Gesetz ver­ab­schie­det wur­de. Und ja, vie­le Kin­der wer­den durch ihre Groß­el­tern betreut. Hier­bei stellt sich jedoch die Fra­ge, in wie vie­len Fäl­len dies Wunsch der Eltern und Groß­el­tern ist und in wie vie­len Fäl­len es schlicht eine Not­wen­dig­keit ist, um Beruf und Fami­lie mit­ein­an­der ver­ein­ba­ren zu kön­nen. Nicht die Groß­el­tern sind in der Pflicht, die Betreu­ung der Kin­der zu gewähr­leis­ten, son­dern die Kom­mu­nen. Ein „inter­ne Umfra­ge“, wie auch immer die­se gestal­tet war, kann nie­mals ein geeig­ne­tes Instru­ment zur Ermitt­lung der zukünf­ti­gen Betreu­ungs­be­dar­fe sein. Sie bie­tet ledig­lich eine Moment­auf­nah­me. Auch wenn die­se Umfra­ge zeigt, dass die Anzahl der rechts­an­spruchs­er­fül­len­den Plät­ze momen­tan aus­rei­chend ist, kann sich dies jeder­zeit ändern. In Anbe­tracht der aktu­el­len Ent­wick­lun­gen wird ein erhöh­ter Betreu­ungs­be­darf schnel­ler ent­ste­hen, als allen Betei­lig­ten lieb sein dürf­te. Stei­gen­de Lebens­hal­tungs­kos­ten müs­sen vie­le Eltern jetzt schon durch Erhö­hung der Arbeits­zeit kom­pen­sie­ren. Betrof­fen davon sind haupt­säch­lich die Müt­ter, die in Teil­zeit arbei­ten und nun ihre Stun­den­an­zahl auf­sto­cken. Dies wird zwangs­läu­fig zu einer höhe­ren Nach­fra­ge an Ganz­ta­ges­plät­zen führen.

Den drit­ten Aspekt stellt das Gesetz dar. Die­se Fra­ge ist deut­lich ein­fa­cher zu beant­wor­ten als die Fra­ge nach der Not­wen­dig­keit einer zukunfts­fä­hi­gen Kin­der­ta­ges­stät­te und deren Rol­le in der Ent­wick­lung klei­ner, länd­li­cher Gemein­den: „Muss das Gesetz umge­setzt wer­den?“ Defi­ni­tiv ja, denn schließ­lich sind Geset­ze genau dafür da und sie gel­ten auch für jeden gleichermaßen.


Die Online-Ver­si­on des Arti­kels „Über­schul­dung wegen Kita befürch­tet“ („Die Rhein­pfalz“ vom 28.6.2022) ist unter ande­rem Titel hier zu finden:

Orts­chefs sehen kei­nen Bedarf, das Kita-Gesetz umzu­set­zen — Gos­sers­wei­ler-Stein/­Völ­kers­wei­ler — DIE RHEINPFALZ