Kreiselternausschuss SÜW kritisiert ablehnende Haltung gegenüber Kita-Ausbau in Gossersweiler-Stein

Im Artikel „Überschuldung wegen Kita befürchtet“ („Die Rheinpfalz“ vom 28.6.2022) wird darüber berichtet, dass sich die Ortsgemeinden Gossersweiler-Stein und Völkersweiler die Frage stellen, ob das Kita-Zukunftsgesetz umgesetzt werden müsse. Der Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße kritisiert diese Haltung ausdrücklich.

Das Wort „Kindertagesstätten-Zukunftsgesetz“ beinhaltet gleich mehrere Aspekte, die in der Meinungsbildung der örtlichen Gremien offensichtlich keine ausreichende Berücksichtigung fanden.

Die ersten beiden Aspekte sind untrennbar miteinander verbunden: Kinder und Zukunft. Jede Investition in die nachfolgende Generation ist auch gleichzeitig eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft, in die Zukunft einer Gemeinde. Jungen Leuten eine Heimat bieten, sei das Anliegen der Ortschaften. Auch hinsichtlich mangelnder Bauplätze kein einfaches Unterfangen. Mit jungen Leuten kommen Kinder ins Dorf. Was aber bieten die Gemeinden den jungen Eltern, die beide berufstätig sind und keine Großeltern als Ersatz für den Rechtsanspruch im Ort haben? Wo sollen Kinder betreut werden, wenn bei aktuellem Vorhaben von den momentan möglichen 90 Plätzen noch 55 übrigbleiben werden? Nichts anderes bedeutet nämlich die Aussage, das Landesjugendamt werde nur noch für die Anzahl an Kindern eine Betriebserlaubnis erteilen, für die eine Betreuung über Mittag samt einer Verpflegung gewährleistet ist. Wie zukunftsträchtig ist eine Politik, die die Beleuchtung eines Fahrradweges höher priorisiert als eine für Kinder und Familien zukunftsfähige Kindertagesstätte? Auch viele andere Gemeinden im Landkreis sind ländlich geprägt. Genau genommen sind rund zwei Drittel der Kitas im Landkreis kleiner als die in Gossersweiler-Stein. Viele dieser kleinen Gemeinden stecken in ähnlicher Situation, nicht alle verfügen überhaupt über ein einnahmenbringendes Gewerbegebiet. Dennoch gibt es zahlreiche Beispiele, in denen die Verantwortlichen die Notwendigkeit des Kita-Ausbaus erkannt haben, einige wenige sogar schon 2019, als das neue Kita-Gesetz verabschiedet wurde. Und ja, viele Kinder werden durch ihre Großeltern betreut. Hierbei stellt sich jedoch die Frage, in wie vielen Fällen dies Wunsch der Eltern und Großeltern ist und in wie vielen Fällen es schlicht eine Notwendigkeit ist, um Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können. Nicht die Großeltern sind in der Pflicht, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, sondern die Kommunen. Ein „interne Umfrage“, wie auch immer diese gestaltet war, kann niemals ein geeignetes Instrument zur Ermittlung der zukünftigen Betreuungsbedarfe sein. Sie bietet lediglich eine Momentaufnahme. Auch wenn diese Umfrage zeigt, dass die Anzahl der rechtsanspruchserfüllenden Plätze momentan ausreichend ist, kann sich dies jederzeit ändern. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen wird ein erhöhter Betreuungsbedarf schneller entstehen, als allen Beteiligten lieb sein dürfte. Steigende Lebenshaltungskosten müssen viele Eltern jetzt schon durch Erhöhung der Arbeitszeit kompensieren. Betroffen davon sind hauptsächlich die Mütter, die in Teilzeit arbeiten und nun ihre Stundenanzahl aufstocken. Dies wird zwangsläufig zu einer höheren Nachfrage an Ganztagesplätzen führen.

Den dritten Aspekt stellt das Gesetz dar. Diese Frage ist deutlich einfacher zu beantworten als die Frage nach der Notwendigkeit einer zukunftsfähigen Kindertagesstätte und deren Rolle in der Entwicklung kleiner, ländlicher Gemeinden: „Muss das Gesetz umgesetzt werden?“ Definitiv ja, denn schließlich sind Gesetze genau dafür da und sie gelten auch für jeden gleichermaßen.


Die Online-Version des Artikels „Überschuldung wegen Kita befürchtet“ („Die Rheinpfalz“ vom 28.6.2022) ist unter anderem Titel hier zu finden:

Ortschefs sehen keinen Bedarf, das Kita-Gesetz umzusetzen – Gossersweiler-Stein/Völkersweiler – DIE RHEINPFALZ