Rückblick: Infoveranstaltung zum Thema “Bedarfsgerechter Kita-Platz”

Am 21. Juni ver­an­stal­te­te der Kreis­eltern­aus­schuss Süd­li­che Wein­stra­ße (KEA SÜW) einen Online-Info­abend zum The­ma „Bedarfs­ge­rech­ter Kita-Platz“. Der Ver­an­stal­tung vor­aus­ge­gan­gen war eine Eltern-Umfra­ge zur Betreu­ungs­si­tua­ti­on der Kin­der in SÜW, deren Ergeb­nis­se an die­sem Abend auch vor­ge­stellt wur­den. An der zwei­ein­halb­stün­di­gen Ver­an­stal­tung nah­men unter ande­rem auch Eltern­ver­tre­ter der Lan­des- und Bun­des­ebe­ne teil. Chris­ti­an Stre­cker (Vor­sit­zen­der KEA SÜW) stell­te die Ergeb­nis­se der Umfra­ge vor. Die Refe­ren­tin Karin Graeff (Vor­sit­zen­de des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses RLP) erläu­ter­te dann anhand der kon­kre­ten Bei­spie­le, wie die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se der Fami­li­en ermit­telt wer­den und in die Bedarfs­pla­nung ein­flie­ßen. Ein Vier­tel der über 430Teilnehmer hat­te bei der Umfra­ge ange­ge­ben, dass die aktu­el­le Betreu­ungs­si­tua­ti­on nicht ihren tat­säch­li­chen Bedarf abdeckt. „Es gibt eini­ge Fak­to­ren, die in Sum­me zu so einem hohen Anteil füh­ren kön­nen. Hier­zu zäh­len neben der oft­mals miss­in­ter­pre­tier­ten soge­nann­ten „18er-Regel“, die dadurch weg­fal­len­de Betreu­ung in den Rand­zei­ten, der unzu­rei­chen­de Aus­bau der Ganz­ta­ges­plät­ze aber auch der momen­tan aku­te Fach­kräf­te­man­gel“ so Karin Graeff. Die­se Umstän­de zwän­gen die Ver­ant­wort­li­chen in einen Zustand der Man­gel­ver­wal­tung. Chris­ti­an Stre­cker ergänzt, es sei auch ent­schei­dend, dass die Bedar­fe der Eltern dem Jugend­amt vor­lä­gen. Das Jugend­amt SÜW füh­re eine sehr umfang­rei­che und umfas­sen­de Bedarfs­er­mitt­lung durch. Es wür­den bei­spiels­wei­se alle Eltern der Kita-Kin­der über die jewei­li­gen Ein­rich­tun­gen zu ihrem indi­vi­du­el­len Betreu­ungs­be­darf befragt. Dies sei nicht selbst­ver­ständ­lich, wie Bei­spie­le aus ande­ren Land­krei­sen zeig­ten. Berück­sich­ti­gung könn­ten nur Bedar­fe fin­den, die auch bekannt sei­en. Daher sei auch ins­be­son­de­re Eltern, die einen Betreu­ungs­be­darf für Ein­jäh­ri­ge (U2-Kin­der) hät­ten, ange­ra­ten ihren Bedarf gegen­über dem Jugend­amt trans­pa­rent zu machen.

Eine wei­te­re Erkennt­nis der Umfra­ge ist, dass die Par­ti­zi­pa­ti­on der Eltern am gesam­ten Pro­zess der Bedarfs­pla­nung noch aus­bau­fä­hig ist. „Im Ide­al­fall wer­den die Eltern und Eltern­ver­tre­ter schon in die Defi­ni­ti­on des Bedarfs­er­mitt­lungs­ver­fah­rens ein­be­zo­gen. Dies ist begrün­det durch das Anhö­rungs­recht und auch im Sin­ne des Gedan­kens der Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft.“ beton­te Karin Graeff. Auch an die­ser Stel­le sei der Land­kreis SÜW ein posi­ti­ves Bei­spiel. „Das Jugend­amt begrüßt aus­drück­lich, dass ein Ver­tre­ter des Eltern­aus­schus­ses an den Bedarfs­pla­nungs­ge­sprä­chen, die mit jeder Kita ein­zeln durch­ge­führt wer­den, teil­neh­men darf. Lei­der ist die­se Infor­ma­ti­on offen­sicht­lich nicht zu allen Eltern­aus­schüs­sen vor­ge­drun­gen.“, so Chris­ti­an Stre­cker. Reprä­sen­ta­tiv sei die Umfra­ge nicht, aller­dings kön­ne man durch die vie­len Rück­mel­dun­gen doch schon ein gro­bes Stim­mungs­bild ablei­ten. Und die­ses zei­ge, dass an eini­gen Stel­len des Kita-Sys­tems noch Hand­lungs­be­darf für die Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft aus Eltern, Kita und Trä­gern besteht – auf ört­li­cher als auch auf über­ört­li­cher Ebene.